Führerschein Klasse A, A2 und A1
Die Führerscheinklasse A bezieht sich auf die Fahrerlaubnis für Krafträder ohne Einschränkung der Motorleistung, den Sie mit einem Alter ab 24 Jahren erwerben könen.
Für alle oben aufgeführten Fahrerlaubnis Klassen sind bei Ersterwerb ohne Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisse gesetzlich vorgeschrieben: 16 Stunden theoretischer Unterricht 12 besondere Ausbildungsfahrten
Sollten Sie schon einen Führerschein der Klasse B besitzen, dann ist gesetzlich vorgeschrieben: 10 Stunden theoretischer Unterricht 12 besondere Ausbildungsfahrten
Bevor Sie die besonderen Ausbildungsfahrten absolvieren können, müssen Sie durch Übungsfahrten die notwendige Sicherheit zum Führen eines Motorrads erlangen.
Ohne geeignete Schutzkleidung, wie Helm, Handschuhe, festes Knöchelschuhwerk und eine enganliegende Jacke und Hose darf man bei mir nicht Fahren.
Die Führerscheinklasse A zum Beispiel: Die Nutzung eines Motorrades, gegebenenfalls auch mit einem Beiwagen, das einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzt oder über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h verfügt. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM. Zusätzlich berechtigt der Führerschein der Klasse A zum Führen von dreirädrigen KFZ über 15kw.
Die Führerscheinklasse A2 bezieht sich auf die Fahrerlaubnis für Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW, wenn Sie mit einem Alter ab 18 Jahren erworben wird.
ACHTUNG! Das Verhältnis der Motorleistung zum Gewicht darf 0,2kW/Kg des Gewichts nicht übersteigen. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM.
Die Führerscheinklasse A1 bezieht sich auf die Fahrerlaubnis für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, den Sie mit einem Alter ab 16 Jahren erworben wird. ACHTUNG! Das Verhältnis der Motorleistung zum Gewicht darf 0,1kW/Kg des Gewichts nicht übersteigen. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet die Führerscheinklasse AM.
Zum Beispiel: mit 16 Jahren A1 erwerben und nach 2 Jahren A2 ohne Theoretischer Prüfung aber mit ein Praktische Prüfung und nach 2 Jahren wieder ohne Theoretische Prüfung aber eine Praktische Prüfung muss man Ablegen und somit hat man Klasse A
Klasse B / BA (BA Automatik)
Für das begleitende fahren mit 17 müssen Sie mindestens 16 1/2 Jahre alt sein.
Sie müssen 12 Theoriestunden bei Erst Erwerb (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff )
Des weiteren müssen Sie 2 Theoriestunden, vom Zusatzstoff machen.
Die Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihrem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Die Sonderfahrstunden sind jeweils 45 Minuten
5 Überland
4 Autobahn
3 Nachtfahrt
Klasse BE
Man kann BF17 mit der Klasse BE zusammen erwerben.
Für die Klasse BE sind die Voraussetzungen wie bei der Klasse B oder BF17 die gleichen.
Das heißt, man kann sich ab 16 ½ für B und BE zusammen anmelden und nach der Komplett bestanden B Klasse direkt BE machen. Wenn man BE macht beinhaltet diese Klasse nur eine praktische Prüfung ohne Theoretische Prüfung.
Bei der Klasse BE muss man zusätzlich 5 Sonderfahrten mchen die vom Gesetzgeber Vorgeschrieben sind 3X Überland, 1X Autobahn und 1X Beleuchtung.
Natürlich muss man erst mit dem Anhänger Fahren Lernen, danach kann man mit den Sonderfahrten anfangen, jedoch hängt es größtenteils von dem Fahrschüler ab.
Klasse B96
Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Theoretischer Schulungsstoff für die Fahrschulung zur Zuteilung der Schlüsselzahl 96 (2,5 Zeitstunden)
Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Praktische Übungsstoff (3,5 Zeitstunden ) und eine fahr praktische Übungen (1 Zeitstunde)
für die Fahrerschulung zur Zuteilung der Schlüsselzahl 96
Klasse B 196 ( A1 )
Die Klasse B kann mit einer Fahrrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 ( A1 )
Die Vorraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und seit 5 Jahren besitz der Klasse B Ununterbrochen
Dauer und Gliederung der Schulung
Theoretische Schulung mindestens 4 X 90 Minuten
Praktische Schulung mindestens 5 X 90 Minuten
Detailierte Information finden Sie in der Anlage 7b zur FeV oder rufen Sie uns an.