Begleitetes Fahren mit 17
Wenn du dein Führerschein mit 17 machen willst, dann gelten die Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (Fev,§48a). Da werden die Ausbildung und das anschließende Fahren geregelt.
Mit 16 ½ kann man sich bei der Fahrschule Lehrte-Süd anmelden, für die Klassen B und BE. Die Erziehungsberechtigen müssen dabei zustimmen.
Für einen Führerschein mit 17 muss man eine Theoretische und praktische Prüfung ablegen. Für diese Ausbildung ist es notwendig, dass man sich eine geeignete Fahrschule für sich aussucht. Die Theoretische Prüfung kann man 3 Monate vor dem 17ten Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung kann man 1 Monat vor dem 17ten Geburtstag absolvieren ( der BF17 ist auch in Österreich anerkannt). Die Begleitperson(en), die man eingetragen hat werden in der Prüfbescheinigung eingetragen. Man darf dann nur mit der /den Eingetragenen Begleitperson(en) fahren. Ab 18 Jahren muss man innerhalb von 3 Monaten seinen Kartenführerschein von der Fahrerlaubnisbehörde abholen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.
Die Voraussetzung für die Begleitpersonen sind, mindestens einen Führerschein der Klasse B seid 5 Jahren, sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, außerdem dürfen diese nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt, benötigt man einen Personalausweis (beim Reisepass benötigt man eine Meldebescheinigung) , eine Erstehilfe Bescheinigung ,einen Aktuellen Sehtest (nicht alter als 6 Monate) und ein Aktuelles Passbild.